Was die CSRD für Scope-3-Projekte bedeutet
Für Lebensmittelunternehmen drängt die Zeit. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsstrategien den Berichterstattungsstandards der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) entsprechen. In diesem Artikel geben wir einen aktuellen Überblick über die CSRD, ihre Auswirkungen auf die Lebensmittelindustrie und was euer Unternehmen wissen muss, um Insetting-Projekte mit regenerativer Landwirtschaft effektiv in Compliance-Strategien zu integrieren.
Die wichtigsten Botschaften:
- Die CSRD weitet die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf rund 50.000 EU-Unternehmen aus und verlangt detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (Environmental, Social, Governance, „ESG“).
- Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein Muss. Dabei müssen Unternehmen die ESG-Auswirkungen (Inside-Out) und die Risiken und Chancen, die ESG-Faktoren für ihr Unternehmen darstellen (Outside-In) über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bewerten.
- Scope-3-Projekte spielen eine wichtige Rolle bei der Ausrichtung an die CSRD-Standards. Für Lebensmittelunternehmen helfen Investitionen in die regenerative Landwirtschaft bei der CSRD-Compliance. Sie unterstützen Klimaziele, gehen Klimarisiken an und stabilisieren die Lieferketten.
- Bei der Berichterstattung zu Insetting- und Offsetting-Projekten muss euer Unternehmen klar zwischen Emissionsreduzierungen, CO2-Entfernungen und CO2-Zertifikaten unterscheiden, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.
Was ist die CSRD und welche Unternehmen sind davon betroffen?
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie ist Teil des europäischen „Green Deals“, einer Reihe von Initiativen, die den EU-Mitgliedsstaaten dabei helfen sollen, ihre Klimaziele zu erreichen und die nachhaltige Transformation zu meistern. Bisher waren große Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte in Form der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD; auch als CSR-Berichte bekannt) zu erstellen. Mit der CSRD sind bzw. werden in Zukunft mehr Unternehmen dazu verpflichtet sein, offenzulegen, wie sie mit sozialen und umweltbedingten Herausforderungen umgehen und welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmen haben.
Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen umfassende Informationen zu den Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen in Bezug auf die EU-Vorschriften und -Standards bereitstellen. Sie müssen Richtlinien erstellen, Ziele festlegen und über ihre Leistung berichten. Außerdem betont die Richtlinie die Integration der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstreicht die finanzielle Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ermutigt Unternehmen, den Begriff „nichtfinanzielle Informationen“ mit „Nachhaltigkeitsinformationen“ auszutauschen, um den Wandel zu reflektieren:
"Viele Stakeholder finden den Begriff „nichtfinanziell“ ungenau, besonders, weil er andeutet, dass die jeweiligen Informationen keine finanzielle Relevanz haben. Die Informationen haben aber immer mehr finanzielle Relevanz." Schilderung 8 zur CSRD
Die CSRD führt zu einem wesentlichen Anstieg der Anzahl an Unternehmen, die zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Während die NFRD etwa 11.700 Unternehmen und Gruppen in der EU abdeckte, wird die Zahl durch die CSRD voraussichtlich auf etwa 50.000 steigen. Das sind ca. 75 % aller Unternehmen in der EU.
Die Einführung verläuft schrittweise:
- Große Unternehmen, die der NFRD unterliegen: Berichte für das Geschäftsjahr 2024 müssen 2025 veröffentlicht werden.
- Große Unternehmen, die vorher der NFRD nicht unterlagen: Berichte für das Geschäftsjahr 2025 müssen 2026 veröffentlicht werden.
- Börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und sogenannte „Captive“-Versicherungsgesellschaften: Berichte für das Geschäftsjahr 2026 müssen bis 2027 veröffentlicht werden.
- Unternehmen außerhalb der EU mit bedeutender Geschäftstätigkeit in der EU (Nettoumsatz > 150 Millionen €): Berichterstattung beginnt für das Geschäftsjahr 2028, zu veröffentlichen in 2029.
Was beinhalten die neuen Berichterstattungsanforderungen?
Früher fehlten Unternehmen konkrete Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, weshalb die meisten auf Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI) zurückgriffen. Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen gemäß den EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) berichten, was die Berichtsanforderungen in Bezug auf Format, Prüfung und Umfang erweitert.
Die CSRD baut auf früheren Rahmenwerken auf, um die Genauigkeit und die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Das Ziel der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker in die Finanzberichterstattung zu integrieren. So muss sie in einem gesonderten Abschnitt des jährlichen Geschäftsberichts erfolgen. Durch das einheitliche, elektronische Format und die Kennzeichnung soll für Investor:innen die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen verbessert werden. Im Gegensatz zur NFRD wird es ein verpflichtendes externes Audit geben.
Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen umfassende Nachhaltigkeitsinformatoinen zu ihren sozialen, Governance- und umweltbezogenen Auswirkungen offenlegen. Über die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsrichtlinien und -initiativen hinaus verpflichtet die Richtlinie Unternehmen dazu, klare Nachhaltigkeitsziele festzulegen und die Fortschritte bei der deren Erreichung offenzulegen. Außerdem spielen Nachhaltigkeitsrisiken eine immer größere Rolle. Und genau hier kommt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ins Spiel.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse entlang der ganzen Wertschöpfungskette
Die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Schwerpunkt für Unternehmen, die jetzt erst mit ihrer CSRD-Compliance-Reise beginnen. So erhöht sich die Komplexität, da ein Unternehmen nicht nur die ESG-Auswirkungen (Inside-Out), sondern auch die ESG-Risiken und -Chancen für das Unternehmen (Outside-In) erkennen muss. Themen müssen dann als relevant eingestuft werden, wenn sie für den Geschäftserfolg oder aus umweltbezogener oder sozialer Perspektive wichtig sind. Früher wurden Themen nur als relevant eingestuft, wenn beides zutraf. Außerdem erweitert die CSRD den Anwendungsbereich auf die ganze Wertschöpfungskette, darunter Lieferanten, Logistikdienstleistende und Konsument:innen.
Welche Rolle spielt die CSRD für die Scope-3-Projekte eures Unternehmens?
Projekte, die sich mit den Scope-3-Emissionen von Unternehmen befassen, gewinnen immer mehr an Bedeutung, da die CSRD neue rechtliche Anforderungen einführt. Ein zentrales Element der CSRD ist die Quantifizierung der Klimaauswirkungen durch Treibhausgasinventare, darunter auch indirekte Scope-3-Emissionen, etwa aus Rohstoffen, Transport und Abfall. Diese Berechnungen ermöglichen es eurem Unternehmen, wissenschaftlich fundierte Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050 festzulegen.
Unter der Offenlegungspflicht E1 – Klimawandel führt das ESRS klare Rahmenbedingungen für die Offenlegung von Emissionen, Emissionsreduzierungen, CO2-Entfernungen (Removals) und CO2-Zertifikaten ein und stellt so die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Organisationen sicher. Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen die Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen (E1–6), Reduktionszielen für Treibhausgasemissionen (E1–4) sowie der Nutzung von CO2-Entfernungen und CO2-Zertifikaten (E1–7) klar voneinander trennen. Diese Trennung stellt sicher, dass Emissionsreduzierungen innerhalb der Wertschöpfungskette nicht mit Zertifikaten aus Projekten außerhalb der Wertschöpfungskette verwechselt werden, die zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen eingesetzt werden.
So berichtet ihr über eure Insetting- und Offsetting-Initiativen
Bei der Berichterstattung über eure Initiativen im Rahmen der CSRD muss euer Unternehmen zwischen drei Arten unterscheiden:
Außerdem ist euer Unternehmen unter der ESRS-Offenlegungsanforderung 1 dazu verpflichtet, über eure Richtlinien zur Bewältigung der erkannten Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf den Klimawandel, die geplanten Maßnahmen und eure Fortschritte bei der Planumsetzung zu berichten. Legt euer Unternehmen neben den Zielen der Offenlegungspflicht E1–4 für die Reduzierung der Brutto-Treibhausgasemissionen noch ein Netto-Null-Ziel fest, müsst ihr den Umfang, die Methodologie und die angewandten Standards erklären und wie die unvermeidbaren Emissionen kompensiert werden sollen, zum Beispiel durch CO2-Entfernungen in der eigenen Wertschöpfungskette.
SBTi-Ziele für die CSRD-Compliance
Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen offenlegen, welche Leitlinien oder Standards sie zur Festlegung der Reduzierungsziele verwenden. Die sogenannte Science-Based Target initiative (SBTi) gilt als „Goldstandard“ für die Festlegung von Klimazielen und die Umsetzung und Strategien zur Reduzierung. Wenn ihr eure Klimastrategie auf den Vorgaben der SBTi ausrichtet, unterstützt ihr dadurch nicht nur die Ziele des Pariser Abkommens, sondern stellt auch die Compliance mit den CSRD-Anforderungen sicher.
Für landintensive Sektoren hat die SBTi eine zusätzliche FLAG-Richtlinie: Forstwirtschaft, Land und Landwirtschaft (Forestry, Land and Agriculture). Sie ist auf die Emissionen aus der Landnutzung und Landwirtschaft zugeschnitten. Der Sektor Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung (FLAG) zählt mit einem Anteil von etwa 23 % zu den bedeutendsten Quellen globaler anthropogener Treibhausgasemissionen. Da es sich um einen so wichtigen Hebel zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Abkommens handelt, wurde ein eigener FLAG-Leitfaden entwickelt.
Der Fokus des FLAG-Leitfadens liegt auf Unternehmen der Lebensmittelproduktion, der Nahrungsmittel- und Getränkeverarbeitung, des Lebensmitteleinzelhandels und der Tabakbranche. Als Teil der SBTi-Validierung sind betroffene Unternehmen verpflichtet, sich zusätzlich zu den allgemeinen, nicht-FLAG-Zielen ein FLAG-spezifisches Ziel für die Reduzierung der Emissionen dieses Sektors zu setzen. Die Implementierung regenerativer Praktiken, wie vielfältiger Fruchtfolgen und einer verringerten Minderaldüngung, ist eine Strategie zur Reduzierung der Emissionen in der Landwirtschaft und damit auch zur Erreichung der FLAG-Ziele.
Finanzielle Wesentlichkeit einer widerstandsfähigen landwirtschaftlichen Lieferkette
Der doppelten Wesentlichkeitslogik der CSRD folgend sind die landwirtschaftliche Produktivität und die Nachhaltigkeit von Lebensmittelunternehmen nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch aus finanzieller Sicht wichtig. Zusätzlich zu den erheblichen Auswirkungen des Agrarsektors auf den Klimawandel sind wahrscheinlich auch die potenziellen finanziellen Auswirkungen von klimabedingten Risiken auf euer Unternehmen wesentlich.
Die Auswirkungen der Klimakrise und degradierte Böden verringern die Produktivität von landwirtschaftlichen Flächen. Das führt zu instabilen Erträgen, Preisschwankungen und sinkender Rentabilität für Unternehmen in der Lebensmittelindustrie. Diesen Entwicklungen kann entgegengewirkt werden, indem regenerative Praktiken eingesetzt werden. So kann eine gesunde Bodenstruktur und -funktion wiederhergestellt und aufrechterhalten werden, was die Wasserspeicherung verbessert und die Erosion durch Wind und Wasser verringert.
Investitionen in regenerative Praktiken helfen, klimabedingte finanzielle Risiken zu minimieren und die Rentabilität in landwirtschaftlichen Lieferketten zu sichern. Durch die Förderung dieser Praktiken verringern Lebensmittelunternehmen nicht nur ihre Scope-3-Emissionen, sondern demonstrieren auch gegenüber Investoren, Banken und anderen Stakeholdern ihre Widerstandsfähigkeit. Dies stärkt das Vertrauen in ihre Fähigkeit, Klimarisiken zu bewältigen und langfristige Rentabilität sicherzustellen.
Wir bei Klim haben einen skalierbaren, strategischen und auf die Bedürfnisse der Landwirt:innen ausgerichteten Ansatz entwickelt, um die Dekarbonisierung der landwirtschaftlichen Lieferketten zu unterstützen. Durch unsere digitale Plattform für Landwirt:innen und die Unterstützung unserer engagierten Projektteams helfen wir eurem Unternehmen, folgende Ziele zu erreichen:
- Überwindung von Hindernissen für Landwirt:innen, wie begrenzte agronomische Unterstützung und eingeschränktem Zugang zu Übergangskapital
- Verbesserung der Bodengesundheit, Stärkung der Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe und Förderung der Biodiversität
- Bindung von Kohlenstoff sowie Reduzierung landwirtschaftlicher Emissionen
Bereit, eure Lieferkette zukunftssicher zu machen? Gemeinsam finden wir heraus, wie Klim euren Übergang zu regenerativen Praktiken beschleunigen kann.
Mehr Informationen erhalten, um das Potenzial der Regenerativen Landwirtschaft in eurem Unternehmen zu nutzen.
Die wichtigsten Botschaften:
- Die CSRD weitet die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf rund 50.000 EU-Unternehmen aus und verlangt detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (Environmental, Social, Governance, „ESG“).
- Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein Muss. Dabei müssen Unternehmen die ESG-Auswirkungen (Inside-Out) und die Risiken und Chancen, die ESG-Faktoren für ihr Unternehmen darstellen (Outside-In) über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bewerten.
- Scope-3-Projekte spielen eine wichtige Rolle bei der Ausrichtung an die CSRD-Standards. Für Lebensmittelunternehmen helfen Investitionen in die regenerative Landwirtschaft bei der CSRD-Compliance. Sie unterstützen Klimaziele, gehen Klimarisiken an und stabilisieren die Lieferketten.
- Bei der Berichterstattung zu Insetting- und Offsetting-Projekten muss euer Unternehmen klar zwischen Emissionsreduzierungen, CO2-Entfernungen und CO2-Zertifikaten unterscheiden, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.
Was ist die CSRD und welche Unternehmen sind davon betroffen?
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie ist Teil des europäischen „Green Deals“, einer Reihe von Initiativen, die den EU-Mitgliedsstaaten dabei helfen sollen, ihre Klimaziele zu erreichen und die nachhaltige Transformation zu meistern. Bisher waren große Unternehmen von öffentlichem Interesse dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte in Form der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD; auch als CSR-Berichte bekannt) zu erstellen. Mit der CSRD sind bzw. werden in Zukunft mehr Unternehmen dazu verpflichtet sein, offenzulegen, wie sie mit sozialen und umweltbedingten Herausforderungen umgehen und welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmen haben.
Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen umfassende Informationen zu den Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen in Bezug auf die EU-Vorschriften und -Standards bereitstellen. Sie müssen Richtlinien erstellen, Ziele festlegen und über ihre Leistung berichten. Außerdem betont die Richtlinie die Integration der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstreicht die finanzielle Relevanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ermutigt Unternehmen, den Begriff „nichtfinanzielle Informationen“ mit „Nachhaltigkeitsinformationen“ auszutauschen, um den Wandel zu reflektieren:
"Viele Stakeholder finden den Begriff „nichtfinanziell“ ungenau, besonders, weil er andeutet, dass die jeweiligen Informationen keine finanzielle Relevanz haben. Die Informationen haben aber immer mehr finanzielle Relevanz." Schilderung 8 zur CSRD
Die CSRD führt zu einem wesentlichen Anstieg der Anzahl an Unternehmen, die zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Während die NFRD etwa 11.700 Unternehmen und Gruppen in der EU abdeckte, wird die Zahl durch die CSRD voraussichtlich auf etwa 50.000 steigen. Das sind ca. 75 % aller Unternehmen in der EU.
Die Einführung verläuft schrittweise:
- Große Unternehmen, die der NFRD unterliegen: Berichte für das Geschäftsjahr 2024 müssen 2025 veröffentlicht werden.
- Große Unternehmen, die vorher der NFRD nicht unterlagen: Berichte für das Geschäftsjahr 2025 müssen 2026 veröffentlicht werden.
- Börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und sogenannte „Captive“-Versicherungsgesellschaften: Berichte für das Geschäftsjahr 2026 müssen bis 2027 veröffentlicht werden.
- Unternehmen außerhalb der EU mit bedeutender Geschäftstätigkeit in der EU (Nettoumsatz > 150 Millionen €): Berichterstattung beginnt für das Geschäftsjahr 2028, zu veröffentlichen in 2029.
Was beinhalten die neuen Berichterstattungsanforderungen?
Früher fehlten Unternehmen konkrete Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung, weshalb die meisten auf Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI) zurückgriffen. Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen gemäß den EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) berichten, was die Berichtsanforderungen in Bezug auf Format, Prüfung und Umfang erweitert.
Die CSRD baut auf früheren Rahmenwerken auf, um die Genauigkeit und die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Das Ziel der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker in die Finanzberichterstattung zu integrieren. So muss sie in einem gesonderten Abschnitt des jährlichen Geschäftsberichts erfolgen. Durch das einheitliche, elektronische Format und die Kennzeichnung soll für Investor:innen die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen verbessert werden. Im Gegensatz zur NFRD wird es ein verpflichtendes externes Audit geben.
Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen umfassende Nachhaltigkeitsinformatoinen zu ihren sozialen, Governance- und umweltbezogenen Auswirkungen offenlegen. Über die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsrichtlinien und -initiativen hinaus verpflichtet die Richtlinie Unternehmen dazu, klare Nachhaltigkeitsziele festzulegen und die Fortschritte bei der deren Erreichung offenzulegen. Außerdem spielen Nachhaltigkeitsrisiken eine immer größere Rolle. Und genau hier kommt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ins Spiel.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse entlang der ganzen Wertschöpfungskette
Die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Schwerpunkt für Unternehmen, die jetzt erst mit ihrer CSRD-Compliance-Reise beginnen. So erhöht sich die Komplexität, da ein Unternehmen nicht nur die ESG-Auswirkungen (Inside-Out), sondern auch die ESG-Risiken und -Chancen für das Unternehmen (Outside-In) erkennen muss. Themen müssen dann als relevant eingestuft werden, wenn sie für den Geschäftserfolg oder aus umweltbezogener oder sozialer Perspektive wichtig sind. Früher wurden Themen nur als relevant eingestuft, wenn beides zutraf. Außerdem erweitert die CSRD den Anwendungsbereich auf die ganze Wertschöpfungskette, darunter Lieferanten, Logistikdienstleistende und Konsument:innen.
Welche Rolle spielt die CSRD für die Scope-3-Projekte eures Unternehmens?
Projekte, die sich mit den Scope-3-Emissionen von Unternehmen befassen, gewinnen immer mehr an Bedeutung, da die CSRD neue rechtliche Anforderungen einführt. Ein zentrales Element der CSRD ist die Quantifizierung der Klimaauswirkungen durch Treibhausgasinventare, darunter auch indirekte Scope-3-Emissionen, etwa aus Rohstoffen, Transport und Abfall. Diese Berechnungen ermöglichen es eurem Unternehmen, wissenschaftlich fundierte Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050 festzulegen.
Unter der Offenlegungspflicht E1 – Klimawandel führt das ESRS klare Rahmenbedingungen für die Offenlegung von Emissionen, Emissionsreduzierungen, CO2-Entfernungen (Removals) und CO2-Zertifikaten ein und stellt so die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Organisationen sicher. Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen die Berichterstattung zu Treibhausgasemissionen (E1–6), Reduktionszielen für Treibhausgasemissionen (E1–4) sowie der Nutzung von CO2-Entfernungen und CO2-Zertifikaten (E1–7) klar voneinander trennen. Diese Trennung stellt sicher, dass Emissionsreduzierungen innerhalb der Wertschöpfungskette nicht mit Zertifikaten aus Projekten außerhalb der Wertschöpfungskette verwechselt werden, die zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen eingesetzt werden.
So berichtet ihr über eure Insetting- und Offsetting-Initiativen
Bei der Berichterstattung über eure Initiativen im Rahmen der CSRD muss euer Unternehmen zwischen drei Arten unterscheiden:
Außerdem ist euer Unternehmen unter der ESRS-Offenlegungsanforderung 1 dazu verpflichtet, über eure Richtlinien zur Bewältigung der erkannten Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf den Klimawandel, die geplanten Maßnahmen und eure Fortschritte bei der Planumsetzung zu berichten. Legt euer Unternehmen neben den Zielen der Offenlegungspflicht E1–4 für die Reduzierung der Brutto-Treibhausgasemissionen noch ein Netto-Null-Ziel fest, müsst ihr den Umfang, die Methodologie und die angewandten Standards erklären und wie die unvermeidbaren Emissionen kompensiert werden sollen, zum Beispiel durch CO2-Entfernungen in der eigenen Wertschöpfungskette.
SBTi-Ziele für die CSRD-Compliance
Im Rahmen der CSRD müssen Unternehmen offenlegen, welche Leitlinien oder Standards sie zur Festlegung der Reduzierungsziele verwenden. Die sogenannte Science-Based Target initiative (SBTi) gilt als „Goldstandard“ für die Festlegung von Klimazielen und die Umsetzung und Strategien zur Reduzierung. Wenn ihr eure Klimastrategie auf den Vorgaben der SBTi ausrichtet, unterstützt ihr dadurch nicht nur die Ziele des Pariser Abkommens, sondern stellt auch die Compliance mit den CSRD-Anforderungen sicher.
Für landintensive Sektoren hat die SBTi eine zusätzliche FLAG-Richtlinie: Forstwirtschaft, Land und Landwirtschaft (Forestry, Land and Agriculture). Sie ist auf die Emissionen aus der Landnutzung und Landwirtschaft zugeschnitten. Der Sektor Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung (FLAG) zählt mit einem Anteil von etwa 23 % zu den bedeutendsten Quellen globaler anthropogener Treibhausgasemissionen. Da es sich um einen so wichtigen Hebel zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Abkommens handelt, wurde ein eigener FLAG-Leitfaden entwickelt.
Der Fokus des FLAG-Leitfadens liegt auf Unternehmen der Lebensmittelproduktion, der Nahrungsmittel- und Getränkeverarbeitung, des Lebensmitteleinzelhandels und der Tabakbranche. Als Teil der SBTi-Validierung sind betroffene Unternehmen verpflichtet, sich zusätzlich zu den allgemeinen, nicht-FLAG-Zielen ein FLAG-spezifisches Ziel für die Reduzierung der Emissionen dieses Sektors zu setzen. Die Implementierung regenerativer Praktiken, wie vielfältiger Fruchtfolgen und einer verringerten Minderaldüngung, ist eine Strategie zur Reduzierung der Emissionen in der Landwirtschaft und damit auch zur Erreichung der FLAG-Ziele.
Finanzielle Wesentlichkeit einer widerstandsfähigen landwirtschaftlichen Lieferkette
Der doppelten Wesentlichkeitslogik der CSRD folgend sind die landwirtschaftliche Produktivität und die Nachhaltigkeit von Lebensmittelunternehmen nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch aus finanzieller Sicht wichtig. Zusätzlich zu den erheblichen Auswirkungen des Agrarsektors auf den Klimawandel sind wahrscheinlich auch die potenziellen finanziellen Auswirkungen von klimabedingten Risiken auf euer Unternehmen wesentlich.
Die Auswirkungen der Klimakrise und degradierte Böden verringern die Produktivität von landwirtschaftlichen Flächen. Das führt zu instabilen Erträgen, Preisschwankungen und sinkender Rentabilität für Unternehmen in der Lebensmittelindustrie. Diesen Entwicklungen kann entgegengewirkt werden, indem regenerative Praktiken eingesetzt werden. So kann eine gesunde Bodenstruktur und -funktion wiederhergestellt und aufrechterhalten werden, was die Wasserspeicherung verbessert und die Erosion durch Wind und Wasser verringert.
Investitionen in regenerative Praktiken helfen, klimabedingte finanzielle Risiken zu minimieren und die Rentabilität in landwirtschaftlichen Lieferketten zu sichern. Durch die Förderung dieser Praktiken verringern Lebensmittelunternehmen nicht nur ihre Scope-3-Emissionen, sondern demonstrieren auch gegenüber Investoren, Banken und anderen Stakeholdern ihre Widerstandsfähigkeit. Dies stärkt das Vertrauen in ihre Fähigkeit, Klimarisiken zu bewältigen und langfristige Rentabilität sicherzustellen.
Wir bei Klim haben einen skalierbaren, strategischen und auf die Bedürfnisse der Landwirt:innen ausgerichteten Ansatz entwickelt, um die Dekarbonisierung der landwirtschaftlichen Lieferketten zu unterstützen. Durch unsere digitale Plattform für Landwirt:innen und die Unterstützung unserer engagierten Projektteams helfen wir eurem Unternehmen, folgende Ziele zu erreichen:
- Überwindung von Hindernissen für Landwirt:innen, wie begrenzte agronomische Unterstützung und eingeschränktem Zugang zu Übergangskapital
- Verbesserung der Bodengesundheit, Stärkung der Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe und Förderung der Biodiversität
- Bindung von Kohlenstoff sowie Reduzierung landwirtschaftlicher Emissionen
Bereit, eure Lieferkette zukunftssicher zu machen? Gemeinsam finden wir heraus, wie Klim euren Übergang zu regenerativen Praktiken beschleunigen kann.