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Reporting und Regulatorik

EU Taxonomie: häufig gestellte Fragen

11.3.2022
4 min

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Taxonomie verabschiedet. Die soll dazu beitragen, dass in der EU mehr Geld in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investiert werden und somit einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität Europas bis 2050 leisten. Aber was genau beinhaltet diese Verordnung? Wir haben die häufig gestellte Fragen für euch zusammengefasst und beantwortet.

Kernaussagen: 

  • Die EU-Taxonomie ist ein grünes Klassifizierungssystem. Wirtschaftstätigkeiten werden als “grün” oder “ökologisch nachhaltig” anerkannt, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • 40% der börsennotierten Unternehmen der EU sind betroffen, die wiederum für beinahe 80% der direkten Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich sind.
  • Vorteile für Unternehmen der Taxonomie sind zum Beispiel: Glaubwürdigkeit, eine erhöhte Investitionsquote, und ein besserer Zinssatz von Banken.

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Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein grünes Klassifizierungssystem, das die Klima- und Umweltziele der EU in spezifische & universelle Kriterien aufteilt. Dadurch wird deutlich gemacht, inwieweit wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch und nachhaltig angesehen werden können. Somit legt die EU-Taxonomie fest, welche Wirtschaftstätigkeiten sich am besten eignen um die EU-Klimaziele zu erreichen und in welche vorzugsweise investiert werden soll.

Als "grün" oder "ökologisch nachhaltig" werden Wirtschaftstätigkeiten anerkannt, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der EU-Klima- und Umweltziele leisten und gleichzeitig keines dieser Ziele wesentlich beeinträchtigen sowie soziale Mindeststandards erfüllen. Die Kriterien und Standards werden in den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie festgelegt.

Wozu dient die EU-Taxonomie & was sind ihre Ziele?

Wie von der Europäischen Kommission vorgelegt, dient die EU-Taxonomie als zuverlässiges Instrument, welches Investoren einen Orientierungsrahmen bietet und Unternehmen beim Übergang zur Klimaneutralität und zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt.

Die Verordnung verfolgt insgesamt 6 Ziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (1)

Wer ist von der EU-Taxonomie betroffen?

Die Kriterien der EU-Taxonomie decken die wirtschaftlichen Tätigkeiten von 40 % der börsennotierten Unternehmen ab, die wiederum für beinahe 80 % der direkten Treibhausgasemissionen in Europa (2) verantwortlich sind:

  • Grosse Finanz- und Nicht-Finanz-Unternehmen, die nach der NFRD Richtlinie (und ab 2024 nach der CSRD Richtlinie) berichten, müssen überprüfen inwieweit die von ihnen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen. Mehr zur NFRD und CSRD Richtlinie hier.
  • Finanzmarktakteure (z. B. Vermögensverwalter) müssen offenlegen, inwieweit die Tätigkeiten, die sie mit ihren Finanzprodukten finanzieren, die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Die Unternehmen legen offen, in welchem Umfang sie investieren und ob die Investitionen als Unterstützungs- oder Übergangsaktivitäten der Taxonomie gelten. (3)

Alle Unternehmen, die noch nicht verpflichtend von der EU-Taxonomie betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig damit auseinanderzusetzen und sich so als Pionier in der Nachhaltigkeit zu positionieren.

So können Unternehmen beispielsweise die Kriterien der EU-Taxonomie als Grundlage für ihre Umweltstrategien und Reportings nutzen. Das ermöglicht ihnen gezielt jene potenzielle Investor:innen zu gewinnen, die sich insbesondere für grüne Unternehmen interessieren. Darüber hinaus erhöht die freiwillige Bereitschaft seine Geschäftsaktivitäten offenzulegen die Transparenz und Kredibilität des Unternehmens bei Verbraucher:innen. (4)

Was sind die Vorteile der EU-Taxonomie für Unternehmen?

Sich mit der EU-Taxonomie zu beschäftigen hat mehrere Vorteile für Unternehmen. Neben erhöhter Glaubwürdigkeit und potentieller Gewinnung neuer Marktanteile, zählen  dazu u.a.:

- eine erhöhte Investitionsquote: Investor:innen, die Wert auf einen nachhaltigen und klimafreundlichen Impact legen werden sich gezielt für jene Unternehmen interessieren, die anhand der EU-Taxonomie agieren.

- ein besserer Zinssatz von Banken: Auch Banken sind vermehrt daran interessiert Wirtschaftstätigkeiten zu finanzieren, die Hand in Hand mit der EU-Taxonomie gehen. Das betrifft sowohl bessere Zinssätze, wie auch die Vergabe von Krediten. (5)

Wie unterstützt die Taxonomie den Übergang zur Nachhaltigkeit?

Ganz einfach, indem die EU-Taxonomie

  1. Anreize für Unternehmen schafft, ihre Umweltleistung zu verbessern (entweder durch die Verbesserung laufender Aktivitäten oder der Aufnahme neuer Aktivitäten, die der Nachhaltigkeit dienen)
  2. Anreize für Investoren schafft, in grüne Projekte, Unternehmen und Startups zu investieren. (6)

Ab wann gilt die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Verpflichtete Unternehmen müssen daher seit Januar 2022 berichten. (7)

Obwohl für die meisten Ziele der EU-Taxonomie noch keine konkreten Aktivitäten formuliert wurden und die meisten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen und Geschäftsaktivitäten erst mit dem Inkrafttreten der CSRD 2024 offenlegen müssen, birgt die freiwillige Auseinandersetzung und Transparenz einen gewaltigen Marktvorteil für grüne Pioniere!

Quellen: (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7)

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EU Taxonomie: häufig gestellte Fragen

11.3.2022
4 min

Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Taxonomie verabschiedet. Die soll dazu beitragen, dass in der EU mehr Geld in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investiert werden und somit einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität Europas bis 2050 leisten. Aber was genau beinhaltet diese Verordnung? Wir haben die häufig gestellte Fragen für euch zusammengefasst und beantwortet.

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Kernaussagen: 

  • Die EU-Taxonomie ist ein grünes Klassifizierungssystem. Wirtschaftstätigkeiten werden als “grün” oder “ökologisch nachhaltig” anerkannt, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • 40% der börsennotierten Unternehmen der EU sind betroffen, die wiederum für beinahe 80% der direkten Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich sind.
  • Vorteile für Unternehmen der Taxonomie sind zum Beispiel: Glaubwürdigkeit, eine erhöhte Investitionsquote, und ein besserer Zinssatz von Banken.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein grünes Klassifizierungssystem, das die Klima- und Umweltziele der EU in spezifische & universelle Kriterien aufteilt. Dadurch wird deutlich gemacht, inwieweit wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch und nachhaltig angesehen werden können. Somit legt die EU-Taxonomie fest, welche Wirtschaftstätigkeiten sich am besten eignen um die EU-Klimaziele zu erreichen und in welche vorzugsweise investiert werden soll.

Als "grün" oder "ökologisch nachhaltig" werden Wirtschaftstätigkeiten anerkannt, die einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der EU-Klima- und Umweltziele leisten und gleichzeitig keines dieser Ziele wesentlich beeinträchtigen sowie soziale Mindeststandards erfüllen. Die Kriterien und Standards werden in den delegierten Rechtsakten zur Taxonomie festgelegt.

Wozu dient die EU-Taxonomie & was sind ihre Ziele?

Wie von der Europäischen Kommission vorgelegt, dient die EU-Taxonomie als zuverlässiges Instrument, welches Investoren einen Orientierungsrahmen bietet und Unternehmen beim Übergang zur Klimaneutralität und zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützt.

Die Verordnung verfolgt insgesamt 6 Ziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme (1)

Wer ist von der EU-Taxonomie betroffen?

Die Kriterien der EU-Taxonomie decken die wirtschaftlichen Tätigkeiten von 40 % der börsennotierten Unternehmen ab, die wiederum für beinahe 80 % der direkten Treibhausgasemissionen in Europa (2) verantwortlich sind:

  • Grosse Finanz- und Nicht-Finanz-Unternehmen, die nach der NFRD Richtlinie (und ab 2024 nach der CSRD Richtlinie) berichten, müssen überprüfen inwieweit die von ihnen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen. Mehr zur NFRD und CSRD Richtlinie hier.
  • Finanzmarktakteure (z. B. Vermögensverwalter) müssen offenlegen, inwieweit die Tätigkeiten, die sie mit ihren Finanzprodukten finanzieren, die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Die Unternehmen legen offen, in welchem Umfang sie investieren und ob die Investitionen als Unterstützungs- oder Übergangsaktivitäten der Taxonomie gelten. (3)

Alle Unternehmen, die noch nicht verpflichtend von der EU-Taxonomie betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig damit auseinanderzusetzen und sich so als Pionier in der Nachhaltigkeit zu positionieren.

So können Unternehmen beispielsweise die Kriterien der EU-Taxonomie als Grundlage für ihre Umweltstrategien und Reportings nutzen. Das ermöglicht ihnen gezielt jene potenzielle Investor:innen zu gewinnen, die sich insbesondere für grüne Unternehmen interessieren. Darüber hinaus erhöht die freiwillige Bereitschaft seine Geschäftsaktivitäten offenzulegen die Transparenz und Kredibilität des Unternehmens bei Verbraucher:innen. (4)

Was sind die Vorteile der EU-Taxonomie für Unternehmen?

Sich mit der EU-Taxonomie zu beschäftigen hat mehrere Vorteile für Unternehmen. Neben erhöhter Glaubwürdigkeit und potentieller Gewinnung neuer Marktanteile, zählen  dazu u.a.:

- eine erhöhte Investitionsquote: Investor:innen, die Wert auf einen nachhaltigen und klimafreundlichen Impact legen werden sich gezielt für jene Unternehmen interessieren, die anhand der EU-Taxonomie agieren.

- ein besserer Zinssatz von Banken: Auch Banken sind vermehrt daran interessiert Wirtschaftstätigkeiten zu finanzieren, die Hand in Hand mit der EU-Taxonomie gehen. Das betrifft sowohl bessere Zinssätze, wie auch die Vergabe von Krediten. (5)

Wie unterstützt die Taxonomie den Übergang zur Nachhaltigkeit?

Ganz einfach, indem die EU-Taxonomie

  1. Anreize für Unternehmen schafft, ihre Umweltleistung zu verbessern (entweder durch die Verbesserung laufender Aktivitäten oder der Aufnahme neuer Aktivitäten, die der Nachhaltigkeit dienen)
  2. Anreize für Investoren schafft, in grüne Projekte, Unternehmen und Startups zu investieren. (6)

Ab wann gilt die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Verpflichtete Unternehmen müssen daher seit Januar 2022 berichten. (7)

Obwohl für die meisten Ziele der EU-Taxonomie noch keine konkreten Aktivitäten formuliert wurden und die meisten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen und Geschäftsaktivitäten erst mit dem Inkrafttreten der CSRD 2024 offenlegen müssen, birgt die freiwillige Auseinandersetzung und Transparenz einen gewaltigen Marktvorteil für grüne Pioniere!

Quellen: (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7)

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