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Reporting und Regulatorik

Das bedeutet die CSRD für Lebensmittelunternehmen

12.7.2022
4 min

Vor kurzem wurde die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vom EU-Parlament angenommen. Mit der verabschiedeten europäischen Corporate Sustainability Directive (CSRD) werden die meisten EU-Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet und müssen die ersten Jahresberichte im Jahr 2024 veröffentlichen. Spätestens jetzt sollten sich Unternehmen mit den Details der Richtlinie auseinandersetzen und mit der Sammlung von Daten beginnen. In diesem Artikel erfahrt ihr deshalb, was die CSRD ist und was ihr für euer Unternehmen wissen solltet. 

Kernaussagen:

  • Mehr Unternehmen stehen im Fokus: Die verpflichtende CSRD weitet die Berichterstattungspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen aus.
  • Ab 2024 müssen die meisten EU-Unternehmen Informationen zu Umweltschutzmaßnahmen preisgeben und über negative Auswirkungen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in der gesamten Wertschöpfungskette, berichten
  • Einheitliche Berichtsstandards: Unternehmen erhalten verbindliche Vorgaben zur Berichterstattung durch festgelegte EU-Indikatoren
  • Die Erklärung zu Nachhaltigkeitsthemen muss in den Geschäftsbericht integriert und extern geprüft werden

Bildquelle:

Was umfasst die CSRD und wer ist davon betroffen?

Die CSRD ist Bestandteil des europäischen Green Deal, einem Paket politischer Initiativen, die Richtlinien festlegt, um den notwendigen Wandel und Klimaneutralität in den Mitgliedsstaaten zu erreichen. Bisher wurden vor allem große Unternehmen in Form des Non Financial Reporting Directive (NFRD, auch CSR-Reports) aufgefordert, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit der neuen Regelung werden eine größere Anzahl an Unternehmen verpflichtet, ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen zu veröffentlichen. 

Während die NRFD nur Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Berichterstattung verpflichtet, bezieht die CSRD alle großen Unternehmen mit ein: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und/oder einem Umsatz von mehr als 40 Mio. € und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. €, sowie alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) müssen der Richtlinie nachkommen. 

Im Vergleich zu bisher etwa 11.000 EU-Unternehmen, die der NRFD verpflichtet sind, werden zukünftig etwa 50.000 Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung befolgen müssen - das entspricht in etwa 75 % aller EU-Unternehmen.[1] In den Anwendungsbereich der NRFD fallen in Deutschland bisher nur ca. 550 kapitalmarktorientierte Unternehmen.[2] Dies wird sich durch die neue Regelung grundlegend ändern. Auch außereuropäische Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. € in der EU werden später mit einbezogen.

Was umfasst die neue Berichterstattung im Vergleich zur NRFD?

Die bisher freiwilligen Leitlinien für NRFD-Berichte werden mit der CSRD durch detaillierte verpflichtende Anforderungen zur Berichterstattung ersetzt. Bisher vermissen Unternehmen häufig konkrete Vorgaben für die Berichterstattung, weshalb die meisten auf Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI) zurückgreifen. 

Folgende Informationen müssen Unternehmen zukünftig preisgegeben:

  • Schutz der Umwelt
  • Soziale Verantwortung und Behandlung der Mitarbeiter:innen
  • Achtung der Menschenrechte
  • Anti-Korruption und Bestechung
  • Vielfalt in den Unternehmensvorständen 

Mit der neuen Regelung müssen Unternehmen außerdem mögliche Nachhaltigkeitsrisiken berichten. Sie sollen verstärkt negative gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten aufführen - und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette, auch wenn diese keine unmittelbaren finanziellen Risiken darstellen. Nach dem sogenannten “Prinzip der Wesentlichkeitsperspektive” sollen Sachverhalte als relevant eingestuft werden, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Aspekten wesentlich sind.[3] Bisher werden Themen nur dann als relevant eingestuft, wenn beides zutreffend ist, was bei strenger Auslegung dazu führen kann, dass nur wenige Sachverhalte berichtspflichtig sind.[4]

Für Bereiche mit hohen Risiken, darunter fallen u.a. die Land- und Forstwirtschaft und das verarbeitende Gewerbe, sollen weitere sektorspezifische Standards eingeführt werden. Anhand dieser Standards sollen Unternehmen ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie beschreiben und aufzeigen, wie widerstandsfähig sie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte sind.[5]

Falls Unternehmen von dieser umfassenden Berichterstattung über ihre Wertschöpfungskette abweichen, werden sie in den ersten drei Jahren nur dann befreit, wenn sie einen triftigen Grund angeben, warum sie die Informationen nicht beschaffen konnten und erklären können, wie sie zukünftig die Informationen erhalten.

Die Berichterstattung soll gemäß der Richtlinie zukünftig in einem separaten Abschnitt des Lageberichts erfolgen. Bisher ist die Regelung so, dass betroffene Unternehmen wählen können, ob sie die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht, an manchen Stellen oder in einem separaten Bericht veröffentlichen. Durch ein einheitliches maschinenlesbares XHTML-Format soll die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen für u.a. Investor:innen verbessert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird zukünftig eine zwingend externe Prüfung stattfinden - zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), bis 2028 mit möglicher Verschärfung zur hinreichenden Sicherheit (reasonable assurance). Die Prüfungssicherheit ist damit vergleichbar mit derjenigen für die  Finanzberichterstattung. 

Tabelle: Bisherige NRFD-Richtlinie und zukünftige CSRD-Richtlinie im Vergleich

Was bedeutet die Richtlinie für Lebensmittelunternehmen?

Mit der CSRD weitet die Europäische Union die unternehmerische Verantwortung: Sie müssen nicht nur die sozio-ökologischen Auswirkungen des eigenen Unternehmens und ihrer Produktionsprozesse verantworten, sondern auch die der gesamten vor- und nachgelagerten Lieferketten.

Für Lebensmittelunternehmen erfordert die Richtlinie zukünftig eine verschärfte Analyse und Berichterstattung der gesamten Unternehmensstruktur und u. a. der Wertschöpfungskette, um richtige Informationen z. B. zum Umweltschutz oder zur Einhaltung der Menschenrechte preisgeben zu können. Sie sind verpflichtet, den Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit in einem standardisierten Dokument zu melden. Für die Erfassung all dieser Risiken benötigen Unternehmen entsprechende Daten von Zulieferern und Produzenten. Die Wertschöpfungsketten der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sind jedoch häufig fragmentiert und weltweit verteilt, sodass eine Transparenz und Dokumentation herausfordernd sein können. 

Allerdings sind der vorgelagerte Agrarbereich und das verarbeitende Gewerbe durch Auswirkungen des Klimawandels massiven Risiken ausgesetzt und sollten deshalb von Lebensmittelunternehmen verstärkt in den Blick genommen werden. Zum Beispiel können Ertragsrisiken und CO2-Emissionen in den Lieferketten genannt werden. Weitere Risiken, die vorgelagerte Lieferketten gefährden können, sind steigende Energie- und Ölpreise, die den Transport und die Verteilung von Waren ins Stocken bringen können. 

Klim unterstützt Lebensmittelunternehmen dabei, CO2-Einsparungspotentiale in den Wertschöpfungsketten zu identifizieren und Reduktionspfade zu erstellen: Gemeinsam mit Unternehmen, Landwirt:innen und Zulieferern führen wir Projekte durch, die die CO2-Emissionen in der vorgelagerten Produktion reduzieren und regenerative Lieferketten etablieren. Innerhalb des Projekts erheben wir CO2-Daten nach den Vorgaben des GHG-Protokolls, sodass die Einsparungen für die Klimaziele von Unternehmen berücksichtigt werden können. Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, schaut gerne hier vorbei. Außerdem erfahrt ihr in einem unserer Artikel mehr über Emissionen und Risiken in den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten von Lebensmittelunternehmen und könnt in diesem Beitrag erfahren, wie ihr die Emissionen in euren vorgelagerten Lieferketten reduzieren könnt.

Quellen:

[1][2][3][4][5]

Mehr Informationen erhalten, um das Potenzial der Regenerativen Landwirtschaft in eurem Unternehmen zu nutzen.

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Das bedeutet die CSRD für Lebensmittelunternehmen

12.7.2022
4 min

Vor kurzem wurde die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vom EU-Parlament angenommen. Mit der verabschiedeten europäischen Corporate Sustainability Directive (CSRD) werden die meisten EU-Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet und müssen die ersten Jahresberichte im Jahr 2024 veröffentlichen. Spätestens jetzt sollten sich Unternehmen mit den Details der Richtlinie auseinandersetzen und mit der Sammlung von Daten beginnen. In diesem Artikel erfahrt ihr deshalb, was die CSRD ist und was ihr für euer Unternehmen wissen solltet. 

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Kernaussagen:

  • Mehr Unternehmen stehen im Fokus: Die verpflichtende CSRD weitet die Berichterstattungspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen aus.
  • Ab 2024 müssen die meisten EU-Unternehmen Informationen zu Umweltschutzmaßnahmen preisgeben und über negative Auswirkungen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in der gesamten Wertschöpfungskette, berichten
  • Einheitliche Berichtsstandards: Unternehmen erhalten verbindliche Vorgaben zur Berichterstattung durch festgelegte EU-Indikatoren
  • Die Erklärung zu Nachhaltigkeitsthemen muss in den Geschäftsbericht integriert und extern geprüft werden

Was umfasst die CSRD und wer ist davon betroffen?

Die CSRD ist Bestandteil des europäischen Green Deal, einem Paket politischer Initiativen, die Richtlinien festlegt, um den notwendigen Wandel und Klimaneutralität in den Mitgliedsstaaten zu erreichen. Bisher wurden vor allem große Unternehmen in Form des Non Financial Reporting Directive (NFRD, auch CSR-Reports) aufgefordert, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit der neuen Regelung werden eine größere Anzahl an Unternehmen verpflichtet, ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen zu veröffentlichen. 

Während die NRFD nur Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten zur Berichterstattung verpflichtet, bezieht die CSRD alle großen Unternehmen mit ein: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und/oder einem Umsatz von mehr als 40 Mio. € und/oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. €, sowie alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) müssen der Richtlinie nachkommen. 

Im Vergleich zu bisher etwa 11.000 EU-Unternehmen, die der NRFD verpflichtet sind, werden zukünftig etwa 50.000 Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung befolgen müssen - das entspricht in etwa 75 % aller EU-Unternehmen.[1] In den Anwendungsbereich der NRFD fallen in Deutschland bisher nur ca. 550 kapitalmarktorientierte Unternehmen.[2] Dies wird sich durch die neue Regelung grundlegend ändern. Auch außereuropäische Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. € in der EU werden später mit einbezogen.

Was umfasst die neue Berichterstattung im Vergleich zur NRFD?

Die bisher freiwilligen Leitlinien für NRFD-Berichte werden mit der CSRD durch detaillierte verpflichtende Anforderungen zur Berichterstattung ersetzt. Bisher vermissen Unternehmen häufig konkrete Vorgaben für die Berichterstattung, weshalb die meisten auf Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI) zurückgreifen. 

Folgende Informationen müssen Unternehmen zukünftig preisgegeben:

  • Schutz der Umwelt
  • Soziale Verantwortung und Behandlung der Mitarbeiter:innen
  • Achtung der Menschenrechte
  • Anti-Korruption und Bestechung
  • Vielfalt in den Unternehmensvorständen 

Mit der neuen Regelung müssen Unternehmen außerdem mögliche Nachhaltigkeitsrisiken berichten. Sie sollen verstärkt negative gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten aufführen - und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette, auch wenn diese keine unmittelbaren finanziellen Risiken darstellen. Nach dem sogenannten “Prinzip der Wesentlichkeitsperspektive” sollen Sachverhalte als relevant eingestuft werden, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder aus ökologischen bzw. sozialen Aspekten wesentlich sind.[3] Bisher werden Themen nur dann als relevant eingestuft, wenn beides zutreffend ist, was bei strenger Auslegung dazu führen kann, dass nur wenige Sachverhalte berichtspflichtig sind.[4]

Für Bereiche mit hohen Risiken, darunter fallen u.a. die Land- und Forstwirtschaft und das verarbeitende Gewerbe, sollen weitere sektorspezifische Standards eingeführt werden. Anhand dieser Standards sollen Unternehmen ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie beschreiben und aufzeigen, wie widerstandsfähig sie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte sind.[5]

Falls Unternehmen von dieser umfassenden Berichterstattung über ihre Wertschöpfungskette abweichen, werden sie in den ersten drei Jahren nur dann befreit, wenn sie einen triftigen Grund angeben, warum sie die Informationen nicht beschaffen konnten und erklären können, wie sie zukünftig die Informationen erhalten.

Die Berichterstattung soll gemäß der Richtlinie zukünftig in einem separaten Abschnitt des Lageberichts erfolgen. Bisher ist die Regelung so, dass betroffene Unternehmen wählen können, ob sie die Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht, an manchen Stellen oder in einem separaten Bericht veröffentlichen. Durch ein einheitliches maschinenlesbares XHTML-Format soll die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen für u.a. Investor:innen verbessert werden. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung wird zukünftig eine zwingend externe Prüfung stattfinden - zunächst mit begrenzter Sicherheit (limited assurance), bis 2028 mit möglicher Verschärfung zur hinreichenden Sicherheit (reasonable assurance). Die Prüfungssicherheit ist damit vergleichbar mit derjenigen für die  Finanzberichterstattung. 

Tabelle: Bisherige NRFD-Richtlinie und zukünftige CSRD-Richtlinie im Vergleich

Was bedeutet die Richtlinie für Lebensmittelunternehmen?

Mit der CSRD weitet die Europäische Union die unternehmerische Verantwortung: Sie müssen nicht nur die sozio-ökologischen Auswirkungen des eigenen Unternehmens und ihrer Produktionsprozesse verantworten, sondern auch die der gesamten vor- und nachgelagerten Lieferketten.

Für Lebensmittelunternehmen erfordert die Richtlinie zukünftig eine verschärfte Analyse und Berichterstattung der gesamten Unternehmensstruktur und u. a. der Wertschöpfungskette, um richtige Informationen z. B. zum Umweltschutz oder zur Einhaltung der Menschenrechte preisgeben zu können. Sie sind verpflichtet, den Ressourcenverbrauch und die Treibhausgasemissionen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit in einem standardisierten Dokument zu melden. Für die Erfassung all dieser Risiken benötigen Unternehmen entsprechende Daten von Zulieferern und Produzenten. Die Wertschöpfungsketten der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sind jedoch häufig fragmentiert und weltweit verteilt, sodass eine Transparenz und Dokumentation herausfordernd sein können. 

Allerdings sind der vorgelagerte Agrarbereich und das verarbeitende Gewerbe durch Auswirkungen des Klimawandels massiven Risiken ausgesetzt und sollten deshalb von Lebensmittelunternehmen verstärkt in den Blick genommen werden. Zum Beispiel können Ertragsrisiken und CO2-Emissionen in den Lieferketten genannt werden. Weitere Risiken, die vorgelagerte Lieferketten gefährden können, sind steigende Energie- und Ölpreise, die den Transport und die Verteilung von Waren ins Stocken bringen können. 

Klim unterstützt Lebensmittelunternehmen dabei, CO2-Einsparungspotentiale in den Wertschöpfungsketten zu identifizieren und Reduktionspfade zu erstellen: Gemeinsam mit Unternehmen, Landwirt:innen und Zulieferern führen wir Projekte durch, die die CO2-Emissionen in der vorgelagerten Produktion reduzieren und regenerative Lieferketten etablieren. Innerhalb des Projekts erheben wir CO2-Daten nach den Vorgaben des GHG-Protokolls, sodass die Einsparungen für die Klimaziele von Unternehmen berücksichtigt werden können. Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, schaut gerne hier vorbei. Außerdem erfahrt ihr in einem unserer Artikel mehr über Emissionen und Risiken in den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten von Lebensmittelunternehmen und könnt in diesem Beitrag erfahren, wie ihr die Emissionen in euren vorgelagerten Lieferketten reduzieren könnt.

Quellen:

[1][2][3][4][5]

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